U_WerTh 4-Sicherheits- und Gesundheitskoordinator. Die Sicherheit und Gesundheit aller Arbeitskräfte auf einer Baustelle hat stets oberste Priorität. Bei vielen Bauvorhaben muss daher ein Spezialist beauftragt werden, der zur Einhaltung des Arbeitsschutzes beiträgt: der SiGeKo. Der Sicherheitskoordinator muss immer dann bestellt werden, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf einer Baustelle tätig werden. Der § 3 BaustellV schreibt vor, unter welchen Umständen genau welche Sicherheitsmaßnahmen notwendig sind – darunter auch die Bestellung des SiGe-Koordinators.
Das Tätigkeitsfeld des Sicherheitskoordinators dreht sich um alle Sicherheitsmaßnahmen auf der Baustelle. Dabei wird üblicherweise in zwei Phasen eingeteilt: die Planungsphase und die Ausführungsphase.
In beiden Teilphasen kommen dem SiGeKo wichtige Aufgaben zu. Diese sind in § 3 BaustellV und ausführlicher in Punkt 3 der RAB 30 geregelt.
Bereits während der Planung eines Bauprojekts beginnt unser Koordinator damit, die Schutzmaßnahmen für die Baustelle auszuarbeiten und aufeinander abzustimmen. Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehört dabei, …
- mögliche Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten der unterschiedlichen Gewerke festzustellen. Dabei sind auch alle anderen relevanten Einflüsse rund um die Baustelle zu beachten.
- dem Bauherrn/der Projektleitung beratend zur Seite zu stehen, z. B. im Hinblick auf Baustelleneinrichtung, Terminplanung, frühzeitige Vermeidung von Risiken, sicherheitstechnisch notwendige Anlagen etc.
- einen konkreten Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) mit auf das jeweilige Projekt zugeschnittenen Schutzmaßnahmen auszuarbeiten. Dieser Plan sollte dann für jeden ersichtlich auf der Baustelle aufliegen.
- beim Erstellen der Vorankündigung des Bauvorhabens und deren Übermittlung an zuständige Behörden mitzuwirken. Das kann z. B. das Amt für Arbeitsschutz oder das Gewerbeaufsichtsamt sein.
- eine Unterlage mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen für eventuelle spätere Arbeiten zusammenzustellen – z. B. für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten. Falls nötig, muss diese Unterlage während der Bauphase weiter angepasst werden.
Während der Bauausführung ist der SiGe-Koordinator grundsätzlich dafür verantwortlich, die geplanten Sicherheitsmaßnahmen zu koordinieren, wichtige Informationen für alle ersichtlich bereitzustellen und bei Bedarf nachzujustieren. Im Detail fallen darunter folgende Tätigkeiten:
- Die Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach 4 ArbSchG koordinieren: Zu diesen Grundsätzen zählen etwa eine Gefährdung für Leben und Gesundheit bei der Arbeit zu vermeiden bzw. gering zu halten, Gefahren an der Quelle zu bekämpfen oder den aktuellen Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene zu berücksichtigen.
- Den SiGe-Plan bekanntmachen und diesen bei Ausführungsänderungen anpassen: Eine Anpassung ist z. B. nötig, wenn neue Maschinen zum Einsatz kommen, deren sichere Bedienung noch nicht im Plan geregelt ist.
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Sicherstellen, dass alle Arbeitgeber auf der Baustelle die Einhaltung der Schutzbestimmungen überwachen: Damit ist nicht gemeint, dass der SiGeKo die tatsächlichen Arbeiten selbst überwachen muss. Er kann aber z. B. Nachweise der ordnungsgemäßen Anwendung von Arbeitsverfahren von allen Baufirmen einfordern.
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Die sichere Zusammenarbeit aller Gewerke organisieren: Eine gute Abstimmung unter den Beteiligten ist essenziell für einen sicheren Bauablauf – der SiGe-Koordinator muss sich um die notwendige Information und Kommunikation kümmern, beispielsweise mit regelmäßigen Sicherheitsbesprechungen. Auch Sicherheitsbegehungen inklusive Dokumentation und Analyse gehören unbedingt zu seinem Aufgabenbereich.
Die Unterlage ist eine schriftliche, den Merkmalen der baulichen Anlage Rechnung tragende, Zusammenstellung der erforderlichen, bei möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu berücksichtigenden Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz. Insbesondere für solche Arbeiten, die regelmäßig wiederkehrend durchgeführt werden.