Die Energieberatung für Nichtwohngebäude wird mit 80% vom Staat gefördert. Gefördert werden Energieberatungen für Nichtwohngebäude, wie Gewerbe- und Industriegebäude sowie Gebäude von Kommunen und Kirchen, sowohl im Bestand als auch im Neubau. Dabei ist entscheidend, dass die Verbesserung der Energieeffizienz und auch der Einsatz erneuerbarer Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess mit einbezogen werden. Ziel ist es, die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen. Die Analyse des Gebäudes im Ist-Zustand ist Grundvoraussetzung für eine umfassende Energieberatung. Dabei ist neben dem energetischen Zustand vor allem auch die bauliche Substanz entscheidend. Unser Ziel ist das Gebäude so zu sanieren, dass Sie das bestmögliche Kosten-Nutzen-Verhältnis aus möglichen Sanierungsschritten erhalten. Die Energieberatung teilt sich in verschiedene Module auf, die über das BAFA gefördert werden.
Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247 für Unternehmen
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Ziel ist die Ermittlung und Quantifizierung der Möglichkeiten für wirtschaftliche Energieeinsparungen und Erfassung der Ergebnisse in einem Bericht
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Hierbei wird ein Betrieb mit einem oder mehreren Gebäuden auf energetische Einsparpotenziale hin untersucht
Modul 2: Energieberatung DIN V 18599
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Gefördert werden Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau
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Untersuchungsgegenstand ist das Gebäude
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Ziel ist bei einem Bestandsgebäude, ein energetisches Sanierungskonzept zu erstellen, wie durch eine umfassende Sanierung der Standard eines bundesgeförderten KfW-Effizienzgebäudes zu erreichen ist.
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Ziel beim Neubau ist die Beratung zu einem bundesgefördertes Effizienzhaus.
Die Gebäudeenergieberatung nach DIN V 18599 kann in zwei Varianten stattfinden:
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Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassende energetische Modernisierung (Sanierungsfahrplan).
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Oder wie durch eine umfassende Sanierung der Standard eines bundesgeförderten BEG-Effizienzgebäudes zu erreichen ist (Sanierung in einem Zug).
Antragsberechtigt im Modul 1 und 2
- Kleine oder mittlere Unternehmen (unter 250 Mitarbeiter und unter 50 Mio. € Jahresumsatz bzw. 43 Mio. € Jahresbilanzsumme)
- Kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinden, Städte, Kreise), kommunale Zweckverbände, gemeinnützige Organisationen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Einrichtungen und Stiftungen, soziale und gesundheitliche Einrichtungen oder eine Kultureinrichtungen
- Nicht-KMU mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, deren Gesamtenergieverbrauch gemäß § 8 Absatz 4 EDL-G über alle Energieträger hinweg im Jahr höchstens 500.000 kWh beträgt
Die Beratung nach Modul 1 gliedert sich in mehrere Schritte
Zur Festlegung der Rahmenbedingungen der Beratung. Insbesondere werden die mit der Beratung verbundenen Ziele und Erwartungen bestimmt sowie die Kriterien, an denen Energieeffizienzmaßnahmen gemessen werden soll.
Hier werden insbesondere die zu liefernden Daten, Anforderungen an Messungen und Vorgehensweisen für die Installation von Messausrüstungen abgestimmt. Ferner wird die die praktische Durchführung der Energieberatung geklärt. Dazu gehört, dass von Ihrer Seite eine für die Begleitung der Energieberatung verantwortliche Person benannt wird.
Es werden Informationen und Daten über den Energieverbrauch erfasst, wie beispielsweise über die energieverbrauchenden Systeme, Prozesse und Einrichtungen und die quantifizierbaren Parameter, die den Energieverbrauch beeinflussen.
Es erfolgt mindestens eine Begehung Ihrer Liegenschaft, um den Energieeinsatz zu evaluieren und Bereiche und Prozesse zu ermitteln, wo zusätzliche Daten benötigt werden. Dabei werden in Abstimmung mit Ihnen Arbeitsabläufe sowie das Nutzerverhalten und ihr Einfluss auf den Energieverbrauch und die Effizienz untersucht. Auf dieser Basis sollen möglichst erste Verbesserungsvorschläge generiert werden.
In dieser Phase wird von unserer Seite die bestehende Situation der energiebezogenen Leistung festgestellt. Es erfolgt eine Aufschlüsselung des Energieverbrauchs auf der Verbrauchs- und Versorgungsseite. Auf dieser Grundlage werden von uns Ansätze zur Verbesserung der Energieeffizienz bestimmt. Diese Verbesserungsmöglichkeiten werden nach mit Ihnen abgestimmten Kriterien bewertet, wie beispielsweise nach den erforderlichen Investitionen oder der Rentabilität der Investition.
Der Bericht enthält eine Zusammenfassung, allgemeine Informationen zum Hintergrund, die Dokumentation der Energieberatung und eine Liste der Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz mit
- Empfehlungen und Plänen zur Umsetzung,
- Annahmen, die für die Berechnung der Einsparungen verwendet wurden,
- Informationen über anwendbare Zuschüsse und Beihilfen,
- geeigneter Wirtschaftlichkeitsanalyse,
- Vorschlägen für Mess- und Nachweisverfahren für eine Abschätzung der Einsparung nach der Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen,
- möglichen Wechselwirkungen mit anderen vorgeschlagenen Empfehlungen und Schlussfolgerungen
Präsentation der Ergebnisse mit weiterführenden Erklärungen und Berichtsübergabe.
Die Beratung nach Modul 2 kann verschieden aussehen
Bei einem Bestandsgebäude zeigt das förderfähige energetisches Sanierungskonzept auf, wie ein Nichtwohngebäude Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch modernisiert werden kann (Sanierungsfahrplan) oder wie durch eine umfassende Sanierung der Standard eines bundesgeförderten KfW-Effizienzgebäudes zu erreichen ist (Sanierung in einem Zug).
Eine Neubauberatung für Nichtwohngebäude wird gefördert, wenn sie ein bundesgefördertes Effizienzhaus zum Ziel hat.